Wussten Sie, dass es seit dem 01.01.2026 eine neue Pflicht für Arbeitgebende gibt?
Internationale Mitarbeitende müssen jetzt spätestens am ersten Arbeitstag darüber informiert werden, wo sie unabhängige Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen erhalten; Stichwort „Faire Integration“.
Aus unserer Praxis wissen wir:
Gerade am Anfang entstehen viele Fragen – zum Arbeitsvertrag, zu Rechten und Pflichten oder auch zum deutschen System insgesamt.
👉 Die neue Regelung schafft hier mehr Transparenz:
Sie macht sichtbar, wo es verlässliche Ansprechpartner*innen gibt.
Für Unternehmen ist das ein wichtiger Schritt, um Orientierung zu geben.
Für Mitarbeitende kann es Vertrauen schaffen – von Anfang an.
Hier finden Sie ausführliche Informationen: Informationen_für_Arbeitgeber_§45c AufenthG
Hier kommen Sie direkt zu „Faire Integration“: Faire Integration


